OCC-Teilkasko

Diese Leistungen sind für Sie mit drin:

  • Elementarschäden
    Elementarschäden durch zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch.
  • Entwendung
    Entwendung des Fahrzeuges durch Diebstahl oder Raub sowie die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung
  • Brand & Explosion
    Sollte Ihr Fahrzeug durch einen Brand oder eine Explosion Schaden nehmen, kommen wir bis zur max. Versicherungssumme für den Schaden auf.
  • Verlust und Entwendung der Fahrzeugschlüssel
    Einfacher Schlüsselverlust ohne Selbstbehalt mit Leistungsgrenze von 500 € je Versicherungsfall, max. 1000 € pro Jahr. Wir ersetzen die Kosten für den Austausch oder das Umcodieren der Tür- und Lenkradschlösser, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus dem Fahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden.
  • Bruchschäden an Verglasung
    Wir versichern bereits in der Teilkasko die Bruchschäden an der Verglasung Ihres Fahrzeugs, einschließlich Plaketten & Vignetten.
  • Tierbiss
    Wir übernehmen die Schäden durch Tierbisse an dem beschädigten Teil in Höhe der Versicherungssumme – und Folgeschäden mit bis zu 10.000 €. Für Elektro-PKW sind diese Summen im Rahmen der Zusatzdeckung nicht begrenzt.
  • Kurzschluss
    Wir übernehmen die Schäden durch Kurzschlüsse an dem beschädigten Teil in Höhe der Versicherungssumme – und Folgeschäden mit bis zu 10.000 €. Für Elektro-PKW sind diese Summen im Rahmen der Zusatzdeckung nicht begrenzt.
  • Tierunfälle
    Bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art sind Sie selbstverständlich abgesichert.
  • Transportschäden Fähre (Havarie grosse)
    Erleidet eine Fähre bei der Überführung Ihres Fahrzeugs eine Havarie und Ihr Fahrzeug wird beschädigt, kommen wir für den Schaden auf.
  • Mutwillige Beschädigung
    Bereits in der Teilkasko statt in der Vollkasko sichern wir Ihren Klassiker gegen mutwillige Handlungen Dritter – z. B. ein abgebrochener Spiegel oder ein Kratzer – ab.
  • Wertvorsorge bis 30 %*
    Wir denken mit: Steigt Ihr Klassiker im Laufe der Zeit im Wert, ist er mit bis zu 30 % beitragsfreier Wertvorsorge abgesichert.
  • Wertgarantie
    Sinkt Ihr Klassiker im Laufe der Zeit im Wert, garantieren wir bei einem Schaden den vereinbarten Wert, aus dem aktuellen Wertnachweis, der nicht älter als 2 Jahre sein darf.
  • Unterversicherungsverzicht
    Wir verzichten auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.
  • Sicherheitsbekleidung für Kraftradfahrer
    Neben den Schutzhelmen ist auch die Sicherheitsbekleidung gegen Beschädigungen infolge eines versicherten Ereignisses zum Neupreis versichert, wenn die Sicherheitswirkung beeinträchtigt ist. Dies gilt für alle dem Schutz dienenden Kleidungsstücke wie z. B. Helm, Kombi oder Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe. Die Entschädigungsleistung ist je Schadenfall auf maximal 1.000 € begrenzt.
  • Digitale Selbstbewertung
    Bewerten Sie Ihr Fahrzeug einfach selbst. Dies ist bei uns bis zu einem Fahrzeugwert bis 100.000 € möglich.
  • * nicht für Premiumcars

Extras

Ihr individueller Extra-Schutz – auf Wunsch einfach dazubuchen:

OCC-Autoschutzbrief
Für alle, die viel mit ihrem Klassiker unterwegs sind: Bei einer Panne oder einem Unfall erhalten Sie rund um die Uhr eine unkomplizierte Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, einen Abschlepp- oder Bergungsservice sowie den Transport der Insassen zum Wohnort. Weitere Informationen zum OCC-Autoschutzbrief finden Sie hier.

OCC-Fahrerschutz
Schon gewusst? Als Fahrer sind Sie bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen gesetzlich nicht geschützt. Der OCC-Fahrerschutz schließt diese Lücke – und schützt alle berechtigten Fahrer mit einer Deckungssumme von max. 15 Mio. € – z. B. für Verdienstausfall, barrierefreien Umbau uvm.. Weitere Informationen zum OCC-Fahrerschutz finden Sie hier.

OCC-Haftpflicht Plus
Sichern Sie sich gegen Eigenschäden ab: Sachschäden, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen wie z. B. an anderen auf Sie zugelassene Fahrzeuge, Ihnen gehörende Gebäude oder Gebäudeteile (z. B. Garagentor) oder sonstigen Dingen, die sich in Ihrem Eigentum befinden (z. B. Fahrrad) und die sich nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Profitieren Sie zusätzlich vom Auslandsschadenschutz: Anstelle des am ausländischen Unfallort geltenden Rechts wenden wir für die Bemessung der berechtigten Schadenersatzansprüche deutsches Recht an, d. h. wir entschädigen Sie im Bedarfsfall so, als habe sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Generell gilt: Bitte beachten Sie, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in jedem Fall Gültigkeit haben.